Monats-Archive: Oktober 2015

Makler müssen in Immobilienanzeigen keine Pflichtangaben nach § 16 a EnEV machen

Das Landgericht Gießen hat mit Urteil vom 11.09.2015 (Aktenzeichen 8 O 7/15) entschieden, dass den Makler gem. § 16 a Abs. 1 EnEV keine Pflicht trifft, sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige die Pflichtangaben der EnEV enthält. Die in § 16 a EnEV aufgezählten Gruppen (Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber) sind abschließend, so das Landgericht Gießen. In…
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