
Egal ob die Erschließung privat- oder öffentlich-rechtlich organisiert ist, sie kostet viel Geld.
Ein Großteil dieser Kosten wird von der Gemeinde oder dem damit betrauten Rechtsträger auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke verteilt.
Dabei gilt es je nach rechtlicher Ausgestaltung und Art der Erschließung vielfältige Besonderheiten zu beachten.
Wir überprüfen Beitragsbescheide ebenso wie Vertragsangebote privatrechtlich organisierter Rechtsträger und sorgen dafür, dass ihre berechtigten Interessen durchgesetzt werden.
Unsere Tätigkeit beschränkt sich dabei nicht auf Erschließungsbeiträge sondern erfasst auch andere Kommunalabgaben, welche es in vielfältigen Ausgestaltungen gibt.
Frank Prescher
Rechtsanwalt